Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes im Programmsatz 6.5 (5) „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“
Der Regionale Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte hat bereits im November 2012 den Beschluss zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte im Programmsatz 6.5(5) „Eignungsgebiete für Windenergieanlagen“ gefasst. Im Rahmen dieser Teilfortschreibung wurden bereits drei Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Im Vorfeld wurde im Jahr 2014 ein Vorentwurf noch ohne strategische Umweltprüfung erstellt. Die folgenden drei Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung an dem jeweils weiter qualifizierten Entwurf inklusive Entwurf des Umweltberichts erfolgten in den Jahren 2016/2017, 2018 bzw. 2021.
Noch bevor die Teilfortschreibung abgeschlossen werden konnte, haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Festlegung von Windenergiegebieten erheblich geändert. Die Abwägung über die Entwurfsfassung zur 4. Stufe der Beteiligung wurde nicht mehr vorgenommen. Eine Ausschlussplanung mit Eignungsgebieten, wie sie bis 2022 verfolgt wurde, ist ab Februar 2024 nicht mehr zulässig. Außerdem muss zur Erreichung des Flächenbeitragswertes von 2,1 % in der Planungsregion Mecklenburgische Seenplatte etwa das Dreieinhalbfache der Fläche, die in der vierten Beteiligungsstufe für Windenergieanlagen vorgesehen war, zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund dieser erheblichen Änderungen sowohl in Bezug auf die planerische Herangehensweise als auch auf den Flächenumfang geht der Regionale Planungsverband noch einmal auf das Stadium des Vorentwurfs zurück.
Mit dem Beschluss VV 3/23 der 58. Verbandsversammlung vom 27.11.2023 wurde der Vorentwurf für die Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz freigegeben. In der Zeit vom 15. Januar bis 15. März 2024 sind diese aufgefordert der Geschäftsstelle Informationen über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung und andere für die Abwägung zweckdienliche Informationen zum Vorentwurf mitzuteilen. Eine Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz wurde mit der Meldung vom 28.11.2023 durchgeführt.
Voraussichtlich im November 2024 wird der Vorentwurf zum Entwurf inklusive Entwurf des Umweltberichts qualifiziert und für die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 9 Absatz 2 Raumordnungsgesetz freigegeben.
Sie können den Beschluss VV 3/23 der 58. Verbandsversammlung (Vorentwurf) hier einsehen.
Die GIS-Daten zu den im Vorentwurf enthaltenen Potenzialflächen können hier heruntergeladen werden.
Bei der Verwendung der Shape-Dateien für kartografische Auswertungen und Abbildungen ist der Festlegungsmaßstab von 1:100.000 des Regionalen Raumentwicklungsprogramms zu beachten.