Regionales Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte endgültig beschlossen
Am 22. Februar 2011 hat die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte den Beschluss über die endgültige Fassung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Mecklenburgische Seenplatte gefasst. Mit der am 15. Juni 2011 erfolgten Rechtsfestsetzung als Landesverordnung (GVOBl Nr. 10/2011, S. 362) löst das Regionale Raumentwicklungsprogramm das Regionale Raumordnungsprogramm aus dem Jahr 1998 ab. Das als Landesverordnung festgesetzte Regionale Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte wurde im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 43 vom 21. Oktober 2011 veröffentlicht (AmtsBl. Mecklenburg-Vorpommern 2011 S. 637).
Das 150 Seiten starke Regionale Raumentwicklungsprogramm beinhaltet unter anderem Festlegungen wie das Zentralörtliche System, die Tourismusräume, die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft sowie Programmsätze zur Siedlungsentwicklung, zum Verkehr, zur Sicherung der Daseinsvorsorge, zur Windenergienutzung und der Entwicklung anderer Infrastrukturen. Das Programm stellt somit ein umfassendes querschnittsorientiertes und fachübergreifendes Instrument für die nachhaltige, aufeinander abgestimmte Entwicklung der Region Mecklenburgische Seenplatte dar. Es leistet einen wesentlichen Beitrag zur raumverträglichen Steuerung der verschiedenen konkurrierenden Raumnutzungsansprüche und ist in diesem Sinne auch ein wichtiges Instrument der Wirtschaftsförderung.
Mit dem durch die Verbandsversammlung getroffenen Beschluss über den Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes wurde ein mehr als fünfjähriger Planungs- und Aufstellungsprozess erfolgreich zum Abschluss gebracht. In den vergangenen 5 Jahren wurden im Zuge des Beteiligungsverfahrens mit insgesamt 3 Beteiligungsstufen mehr als 2.300 Einwendungen von Bürgern, Vereinen, Verbänden und Behörden abgewogen. Das Beteiligungsverfahren hat somit wesentlich zur weiteren Qualifizierung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes beigetragen. Es führte zu wertvollen Ergänzungen, wie z.B. dem in der Gesamtkarte festgelegten regional bedeutsamen Radroutennetz, dem Programmsatz zu raumbedeutsamen Tierhaltungsanlagen oder auch den Programmsätzen über die Hilfe für Menschen mit Behinderungen.
Das Programm ist funktionalräumlich und nicht auf administrative Raumzuschnitte ausgerichtet, so dass die Kreisgebietsreform keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Inhalte des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes besitzt. Die den Raum um Jarmen und Loitz betreffenden raumordnerischen Festlegungen werden so lange ihre Rechtskraft besitzen, bis sie durch neue Festlegungen im Rahmen einer erneuten Neuaufstellung oder Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes des dann zuständigen benachbarten Regionalen Planungsverbandes Vorpommern aufgehoben werden.
Download des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte
- Text Regionales Raumentwicklungprogramm Mecklenburgische Seenplatte
- Karte Regionales Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte
- Umweltbericht zum Regionalen Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte
Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte
Der Regionale Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte hat am 26. November 2012 in der 38. Verbandsversammlung den Beschluss VV 4/12 zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes, Programmsatz 6.5 (5) "Eignungsgebiete für Windenergieanlagen" sowie Ergänzung des Kapitels 7 "Strategien der Umsetzung" und Durchführung einer Umweltprüfung, gefasst. Aktuelle Informationen zur laufenden Teilfortschreibung finden Sie hier.
GIS-Daten des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte
Die bereitgestellten GIS-Daten wurden vom Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte/Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte erarbeitet. Rechtlich verbindlich ist nur die gedruckte Fassung der Gesamtkarte des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Mecklenburgische Seenplatte (Gesetz- und Verordnungsblatt vom 15. Juni 2011, GVOBl Nr. 10/2011, S. 362), veröffentlicht im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 43 vom 21. Oktober 2011 (AmtsBl. Mecklenburg-Vorpommern 2011 S. 637).
Abwägungsdokumentationen zur Beteiligung an der Neuaufstellung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes
Die Abwägungsdokumentationen über die drei Beteiligungsstufen stehen hier zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.
Wissenswertes zur Aufstellung und Fortschreibung der Regionalen Raumentwicklungsprogramme
Den Regionalen Planungsverbänden obliegt gemäß § 9 LPlG Mecklenburg-Vorpommern die Aufstellung und Fortschreibung der Regionalen Raumentwicklungsprogramme. Entsprechend § 8 LPlG Mecklenburg-Vorpommern sind in den Regionalen Raumentwicklungsprogrammen insbesondere die Zentralen Orte der Nahbereichsstufe, die regionalen Achsen sowie Vorrang- und Vorbehaltsgebiete mindestens für die Fachbereiche Natur und Landschaft, Tourismus, Landwirtschaft, Küsten- und Hochwasserschutz sowie Trinkwasser- und Rohstoffsicherung auszuweisen.
Die Regionalen Raumentwicklungsprogramme enthalten gemäß § 5 LPlG Mecklenburg-Vorpommern die Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung. Ziele der Raumordnung (§ 3 Nr. 2 Bundesraumordnungsgesetz) sind verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren, vom Träger der Landes- oder Regionalplanung abschließend abgewogenen textlichen oder zeichnerischen Festlegungen in Raumentwicklungsplänen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes. Grundsätze der Raumordnung (§ 3 Nr. 3 Bundesraumordnungsgesetz) sind Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- und Ermessensentscheidungen.