Verschiebung 62. Verbandsversammlung
Die Beschlussfassung für die Freigabe des Entwurfs der Teilfortschreibung Wind des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte (RREP MS) durch die Verbandsversammlung kann nicht, wie ursprünglich geplant, am 24. März 2025 erfolgen. Grund dafür sind erneut die notwendigen FFH-Verträglichkeitsprüfungen. Der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes wurde Ende Februar 2025 ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 12.09.2024 bekannt (EuGH – C-66/23). Danach sind bei FFH-Verträglichkeitsprüfungen nicht nur die Arten zu prüfen, die in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung als Schutzzweck benannt sind, sondern alle im Gebiet in einer signifikanten Konzentration vorkommenden Arten mit einem europäischen Schutzstatus. Der beauftragte Umweltgutachter und die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes schätzen ein, dass dieses Urteil auch für die Fortschreibung des RREP MS zur Anwendung zu bringen ist.
Darüber hinaus hat die oberste Landesplanungsbehörde empfohlen, dass auch die geplanten Vorbehaltsgebiete zur Sicherung von Windenergieflächen für den Flächenbeitragswert von 2,1 % für das Jahr 2032 einer FFH-Verträglichkeitsprüfung unterzogen werden sollen.
Beide Arbeitsschritte, die Untersuchung aller in den Schutzgebieten vorkommenden Arten mit europäischem Schutzstatus sowie die Erarbeitung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen auch für die Vorbehaltsgebiete, werden voraussichtlich einen Zeitraum bis Ende Juli 2025 beanspruchen.
Eine diesbezügliche Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung ist daher erst im September 2025 möglich.
Vor diesem Hintergrund wird die 62. öffentliche Verbandsversammlung am 24. März 2025 verschoben. Stattdessen wird vorgesehen am 7. Juli 2025 die nächste Verbandsversammlung (62. Verbandsversammlung) durchzuführen. Zentraler Beratungsgegenstand wird dabei die Änderung der Verbandssatzung bzgl. der Einführung eines Planungsausschusses und der Einführung einer Einwohnerfragestunde sein. Im September 2025 soll die 63. öffentliche Verbandsversammlung stattfinden, welche die Freigabe des Entwurfs der Teilfortschreibung Wind des RREP MS als zentralen Beratungsgegenstand beinhaltet. An beiden Verbandsversammlungen wird außerdem jeweils eine Nachwahl zum Vorsitz (1. stellvertretender Vorsitzender bzw. Vorsitzender) erfolgen.
Die Geschäftsstelle wird an dieser Stelle über den genauen Termin der 63. Verbandsversammlung nach abgeschlossener Terminfindung informieren.