„Evaluierung und Fortschreibung des Regionalen Entwicklungskonzeptes Mecklenburgische Seenplatte unter den Gesichtspunkten Fachkräftegewinnung sowie Mobilisierung und Stärkung der regionalen Wachstumspotentiale“
Umsetzungszeitraum: 04/2020- 05/2021
Förderschwerpunkt: Mobilisierung und Stärkung regionaler Wachstumspotenziale,
Verbesserung der Fachkräfteversorgung
Projektpartner: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Das Regionale Entwicklungskonzept Mecklenburgische Seenplatte (REK) bildet als Kooperationsplanwerk zwischen dem Regionalen Planungsverband und dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte die informelle Grundlage zur Schaffung einer gemeinsamen und zukunftsorientierten Regionalentwicklung. Das integrierte und projektorientierte Konzept definiert den gemeinsamen Handlungsrahmen für die nächsten Jahre, indem es strategische Entwicklungsziele, Handlungsprämissen und Leitprojekte systematisch für die Region ableitet und formuliert. Darüber hinaus bildet das REK die konzeptionelle Basis für unterschiedliche EU-Förderungen (ELER inklusive LEADER, EFRE, ESF, GRW, GAK).
Angesichts der aktuellen demographischen Situation und der durch das Land Mecklenburg-Vorpommern erstellten Bevölkerungsprognose bis zum Jahr 2040 lässt sich ableiten, dass verbunden mit dem negativen Bevölkerungstrend auch das Erwerbspersonenpotenzial in der Mecklenburgischen Seenplatte weiter sinken und sich somit zumindest partiell Fachkräfteengpässe zunehmend verschärfen werden. Folglich ist die künftige Sicherung des Fachkräftebedarfs eine wichtige Herausforderung. Dabei kann die Bewertung der Bevölkerungsentwicklung für die Mecklenburgische Seenplatte als flächengrößten Landkreis nicht pauschal vorgenommen werden, sondern bedarf einer tiefergehenden Beurteilung unterschiedlicher Entwicklungstendenzen als Grundlage für die Identifikation von ortsangepassten Handlungsstrategien und Maßnahmen im Bereich der Regionalentwicklung.
Das REK in seiner Methodik und Funktion kann und muss als umsetzungsorientiertes Konzept dieses Problemfeld aufgreifen sowie die Voraussetzungen zur künftigen Fachkräftesicherung und -versorgung schaffen. Da das REK jedoch aus dem Jahr 2015 stammt, besteht die Notwendigkeit - nicht zuletzt auch aufgrund des Auslaufens der EU-Förderperiode im Jahr 2020 - hinsichtlich eines grundlegenden Abgleichs bzw. einer aktuellen (Neu-)Bewertung. Im Handlungsfeld Wirtschaft sollen zukünftig die Herausforderungen der Fachkräftegewinnung und -sicherung mehr im Fokus stehen. Dazu gehören Aspekte wie Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Chancengerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt sowie ferner die Verbesserung des ÖPNV und der digitalen Infrastruktur (Breitbanderschließung), um sich den Anforderungen an neue Arbeitswelten stellen zu können.
Ausgehend von der Evaluierung ist die Fortschreibung auf der Basis der Analyse aktueller teilräumlicher und fachlicher Konzepte, Planungen und Daten durchgeführt worden. Sowohl die Entwicklung des künftigen Leitbildes als auch die Ableitung der Handlungsfelder und Projekte wurde mithilfe der konsultativen Einbeziehung der regionalen Akteure im Jahr 2020 vorgenommen. Zu diesem Zweck wurde im Rahmen der Überarbeitung des REK neben der Konkretisierung der Gebiets- bzw. SWOT-Analyse im Bereich „Wirtschaft, Fachkräfte und Digitalisierung“ auch das Handlungsfeld „Wirtschaft und Fachkräftesicherung“ abgeleitet bzw. fokussiert. Darüber hinaus wurden im Ende des Jahres 2020 Workshops zu zwei weiteren Handlungsfeldern der Regionalentwicklung: „Natur, Kultur, Landschaft, Klima“ und „Daseinsvorsorge und Mobilität“ durchgeführt. Im Ergebnis formuliert das REK Handlungsziele und Leitprojekte, die regionalspezifisch für die Mecklenburgische Seenplatte einen konkreten Beitrag zur Fachkräfteversorgung und zur Stärkung der Wachstumspotentiale leisten. Somit bildet es eine Grundlage für dahingehende Projektumsetzungen und ggf. -förderungen.
Der Entwurf des Regionalen Entwicklungskonzeptes liegt gegenwärtig der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte und dem Kreistag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als Beschlussvorlage vor.