Baupotenzialregister - Förderaufruf des BBSR
Förderaufruf für Kommunen mit erhöhtem Wohnraumbedarf oder angespannten Wohnungsmärkten zur Einrichtung und Erprobung eines Baupotentialregisters ("Modellprojekt Baupotentialregister")
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) beabsichtigt, gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) Städte und Gemeinden bei der modellhaften Vorbereitung, Einführung und Erprobung von digitalen Baupotentialregistern (BPR) zu fördern.
Der Förderaufruf „Modellprojekt Baupotentialregister" richtet sich an Kommunen (Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände) mit erhöhtem Wohnraumbedarf oder angespannten Wohnungsmärkten.
Gefördert werden kann die Erarbeitung eines Konzeptes, die modellhafte Vorbereitung und die Einführung eines langfristigen und förderunabhängigen Betriebs von digitalen, KI-gestützten Baupotentialregistern. Es können also verschiedene Phasen und Aufgaben oder verschiedene Komponenten von Baupotentialregistern gefördert werden. Es können bundesweit bis zu 12 Kommunen mit maximal 800.000 Euro gefördert werden. Der Förderzeitraum beginnt frühestens am 01.01.2025 und endet spätestens am 31.12.2025. Eine Fortführung der Baupotentialregister ab 2026 wäre nur mit eigenen Mitteln der Kommunen möglich.
Die Frist für das Einreichen von Interessenbekundungen endet am 20. September 2024.
Weitere Infos finden Sie unter: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/baupotentialregister.html