Regionaler Nahverkehrsplan Mecklenburgische Seenplatte
GesetzesgrundlageNach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (ÖPNVG M-V) haben die Landkreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger des sonstigen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) einen Nahverkehrsplan im Sinne von § 8 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) aufzustellen und bei Bedarf zu überarbeiten oder fortzuschreiben.
Regionaler Nahverkehrsplan Mecklenburgische SeenplatteDa die derzeitig bestehenden Nahverkehrspläne bereits seit dem Jahr 1997 bestehen und den heutigen Anforderungen nicht mehr genügen, haben die Landkreise Demmin, Mecklenburg-Strelitz und Müritz sowie die Stadt Neubrandenburg als Mitglieder des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte beschlossen, einen gemeinsamen Regionalen Nahverkehrsplan für einen Planungszeitraum bis mindestens zum Jahr 2015 aufzustellen. Durch das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung wurde dafür im April 2008 der Nahverkehrsraum „Mecklenburgische Seenplatte“ festgesetzt.
Aufstellung des Regionalen NahverkehrplansDer Regionale Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte beauftragte im August 2008 im Ergebnis einer Ausschreibung das Planungsbüro für Verkehr Bornkessel, Brohm & Markgraf mit der Aufstellung eines Nahverkehrsplans für die Region Mecklenburgische Seenplatte.
Im Mai 2009 wurde durch den Gutachter in der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes der derzeitige Arbeitsstand dargelegt. Die Aufgabenträger des ÖPNV der beteiligten Gebietskörperschaften sowie Vertreter der in der Region tätigen Verkehrsunternehmen nutzten diesen Termin zur Diskussion der vorliegenden Unterlagen. Dabei standen insbesondere Fragen zu folgenden Problemstellungen im Mittelpunkt:
- Verkehrspolitische Leitlinien
- Netzkategorisierung und Verknüpfungspunkte
- Bedienungsstandards
- Maßnahmen zur Angebotsplanung
- Qualitätsstandards
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Organisation und Kooperation
- Finanzierung
- Investitionen
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Diskussion wurde daraufhin der Entwurf des Regionalen Nahverkehrsplanes durch den Gutachter erarbeitet. Dieser wird derzeitig in den zuständigen Gremien der betroffenen Landkreise und der
Stadt Neubrandenburg diskutiert.
Weiterhin wird dazu im Rahmen eines
umfangreichen Beteiligungsverfahrens u.a. mit den betroffenen
Gemeinden, benachbarten Aufgabenträgern und benachbarten regionalen
Planungsverbänden das Benehmen hergestellt. Nach Behandlung und
Beschlussfassung über den vorliegenden Nahverkehrsplan durch die
Aufgabenträger wird dieser dem Ministerium für Verkehr, Bau und
Landesentwicklung angezeigt.
Ansprechpartnerin in der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes ist:
Frau Margit Blanck
Tel.: 0395 777551-105
E-Mail: margit.blanck@afrlms.mv-regierung.de
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